Lohnportal Karriere bei uns

Telematische Mitteilung Tagesinkassi

(Fast) alle Unternehmen mit einem Umsatz über 400.000 Euro im Vorjahr, die Tagesinkassoeinnahmen erzielen, müssen diese bekanntlich seit 1. Juli 2019 telematisch der Agentur der Einnahmen melden (wir berichteten in unseren Rundschreiben Nr. 2/2019, Nr. 6/2019 und Nr. 7/2019). Dies erfolgt über spezielle elektronische Registrierkassen. 
 
Die elektronische Meldung der Tagesinkassi an die Agentur der Einnahmen muss innerhalb von 12 Tagen ab Umsatztätigung erfolgen. Für das erste Semester der Anwendung der neuen Vorschriften kann die Meldung innerhalb des Folgemonats erfolgen.
 
Wir erinnern Sie daran, den QR-Code, den Sie nach Abschluss der Aktivierung der Registrierkassa erhalten, auszudrucken und gut sichtbar an der Kasse anzubringen.
 
Die Registrierkassa muss der Agentur der Einnahmen auch die Tage mitteilen, an denen der Betrieb geschlossen ist. Für vorgesehene Schließungen (z.B. Ruhetag, Urlaub, Saisonende) muss die Mitteilung am Tag vor der Schließung erfolgen, bei unerwarteten Schließungen (z.B. Unfall, Krankheit) am 1. Tag der Wiedereröffnung. Bitte klären sie mit dem Lieferanten der Registrierkassa ab, dass die Meldung von der Kassa erstellt wird.
 
Die Agentur der Einnahmen hat spezielle Prozeduren für die folgenden Probleme vorgesehen:
 
  • Fehlen eines funktionierenden Internets
  • Fehlfunktionen der Registrierkassa
  • Probleme beim Versand des Files
 
Sollten Probleme dieser Art auftreten, können Sie sich gerne an uns wenden und wir sind Ihnen behilflich.
 
Da die Lieferanten der Registrierkassen außerstande sind, alle Kassen pünktlich auszuliefern, ist für jene Betriebe, die noch über keine elektronische Registrierkasse verfügen, vorgesehen, dass die Tageseinnahmen mittels einer eigenen Meldung an die Agentur der Einnahmen mitgeteilt werden. Diese Meldung kann für das erste Semester (also bis zum 31.12.2019) die Meldung über die elektronische Registrierkasse ersetzten. 
 
Diese Meldung ist sehr zeit- und arbeitsintensiv, da eine „normale“ Registrierkassa ja i.d.R. nicht in der Lage ist, die Daten im richtigen Format zu produzieren. Dieses Provisorium ist außerdem bis zum 31.12.2019 beschränkt. Es ist daher unbedingt notwendig, dass sich Betriebe, die noch keine elektronische Registrierkasse besitzen, zeitnah eine solche ankaufen. Alternativ können statt der Kassazettel oder Steuerquittungen auch (elektronische) Rechnungen ausgestellt werden.
 
Wir erinnern außerdem daran, dass die telematische Mitteilung der Tagesinkassi ab 1/1/2020 für alle Unternehmen verpflichtend wird, also auch für jene, die weniger als 400.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen. Aufgrund der langen Lieferzeiten ist es notwendig, dass sich auch kleinere Unternehmen rechtzeitig um den Erhalt einer entsprechenden Kassa bemühen, sofern diese Tagesinkassoeinnahmen erzielen.
 
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

Mitteilungen

loading...

Bleiben Sie informiert!