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Lohnberatung

Lohnberatung: Lohnabrechnung und Arbeitsrechtsberatung

Klare Antworten in einem zunehmend komplexen Umfeld

Anmeldungen von Mitarbeitern, Streitigkeiten mit dem Personal, Entlassungen – all das sind komplexe arbeitsrechtliche Themen, bei denen man zum Schutz der Unternehmen wohlbedachte und kompetente Beratung benötigt. Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva hilft Ihnen dabei und bringt Licht ins Dunkel sich dauernd ändernder Gesetze.

In vielen Bereichen des täglichen Lebens sind rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und personalbezogene Aspekte eng miteinander verflochten. Nur durch eine ganzheitliche Betreuung, auch im Rahmen der Lohnbuchführung, ist eine bestmöglich steuerliche Beratung gewährleistet. Egal, ob Gründung, Weiterentwicklung, Restrukturierung oder Nachfolge Ihres Unternehmens: Durch unser umfassendes internes Netzwerk und die Zusammenarbeit mit den hausinternen Steuerberatern erarbeiten wir individuelle Lösungen zur Optimierung Ihrer Unternehmensstruktur.

Arbeitsrecht und Lohnabrechnung: Das bieten wir

Unsere Dienstleistungen im Bereich Arbeitsrecht und Lohnabrechnung umfassen die folgenden Tätigkeiten:

  • Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen und Verträgen mit selbstständigen Mitarbeitern
  • Beratung bei der Eröffnung der Positionen und Meldungen an die verschiedenen Ämter (Arbeitsamt, NISF, INAIL usw.)
  • Beratung und Berechnung der Personalkosten
  • Aufstellung der monatlichen Lohnkosten
  • Erstellung der monatlichen Lohnstreifen
  • Erstellung der Lohnabrechnung für die Buchhaltung
  • Berechnung der NISF- und INAIL-Beiträge
  • Beratung für Beitragszusammenlegung, freiwillige Weiterversicherung usw.
  • Erledigung der UNIEMENS-INPS-Meldungen
  • Berechnung der Beiträge und Meldung an die Bauarbeiterkasse
  • Einschreibung, Berechnung und Meldung der Beiträge für Rentenzusatzfonds (Pensplan u. ä.)
  • An-, Ab- und Änderungsmeldungen bei den Ämtern
  • Berechnung der Abfertigungen
  • Abgrenzung der Lohnkosten für die Bilanzerstellung und Berechnung der Lohndaten für die Steuererklärung
  • Meldung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit
  • Berechnung der Lohnkosten für die IRAP-Jahreserklärung
  • Erstellung des Modells CUD
  • Erstellung des Modells 770
  • Erstellung der INAIL-Selbstberechnung
  • Erstellung der Unterlagen für die Sektoren-Studien (studi di settore)
  • Ausarbeitung und Versendung der Steuererklärung Mod. 730

 

Mitteilungen

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