In den Jahren 2020, 2021 und 2022 können die mehrjährigen Kosten die aufgrund von Investitionen in den Waldbestand entstehen, zu 120% abgeschrieben werden. Die Kosten für den Ankauf des Grundes sind aber nicht begünstigt, sehr wohl hingegen die Kosten für Aufforstung.
Da diese Steuerbegünstigung in Form von erhöhten Abschreibungen gewährt wird, kann diese nur von Unternehmen und Körperschaften in Anspruch genommen werden, die keine Landwirte sind und die daher das steuerrechtliche Ergebnis aufgrund der Bilanzergebnisse ermitteln.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner