Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dr. Gert Gasser
Ab dem 1. Jänner 2015 haben Arbeitnehmer und Selbständige, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, den Anspruch auf eine Steuerbegünstigung in Form einer Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 50% - die Steuer wird somit auf lediglich 50% des Einkommens erhoben.
Die Begünstigung gilt ab dem Jahr, in dem der Wohnsitz gewechselt wird und für 4 darauffolgende Jahre, also für maximal 5 Jahre. Das bis 2019 anwendbare Gesetz sieht unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für Rückkehrer mit und ohne Studienabschluss vor.
Die Begünstigung gilt ab dem Jahr, in dem der Wohnsitz gewechselt wird und für 4 darauffolgende Jahre, also für maximal 5 Jahre. Das bis 2019 anwendbare Gesetz sieht unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für Rückkehrer mit und ohne Studienabschluss vor.
Für Rückkehrer mit Studienabschluss müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Im Besitz eines Universitätsabschlusses sein;
- Mindestens 24 Monate in Folge im Ausland gearbeitet oder studiert haben;
- In Italien ein Angestelltenverhältnis oder eine freiberufliche/unternehmerische Tätigkeit begonnen haben;
- Den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen - Wie mit dem Wachstumsdekret 2019 festgelegt wurde, ist die AIRE-Eintragung nicht notwendig für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung.
Für Rückkehrer ohne Studienabschluss gelten folgende Voraussetzungen:
- Personen, die in den letzten 5 Jahren vor ihrer Einwanderung nicht in Italien ansässig waren und sich verpflichten nach ihrer Rückkehr für mindestens 2 Jahre in Italien ansässig zu bleiben;
- Ihre Arbeit hauptsächlich in Italien ausüben; Die Arbeit muss in Italien ausgeübt werden, wobei der Arbeitgeber eine ansässige Firma oder eine damit verbundene Firma sein muss. Es gelten sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverhältnisse.
- Personen, welche eine leitende Person innehaben oder über eine Qualifikation verfügen;
- In einer Firma arbeiten, die in Italien ansässig ist.
Sie haben noch Fragen zur Begünstigung? Ihr Ansprechpartner ist Hr. Dr. Gert Gasser. Sie finden diesen unter der Nummer +39 0473 565000.