Mit dem Dekret zur Ukraine Krise hat die Regierung zwei neue Steuerguthaben eingeführt. Wir weisen jetzt bereits drauf hin, dass die operativen Anleitungen zu beiden Guthaben erst noch veröffentlicht werden müssen.
Steuerguthaben Strom
Das Steuerguthaben für Strom betrifft alle Unternehmen mit einem Stromanschluss in Höhe von 16,5 KW oder mehr, bei denen die durchschnittlichen Stromkosten (ohne Steuern und Beihilfen) pro KW/H im 1. Quartal 2022 mind. 30% höher waren als die durchschnittlichen Stromkosten (ohne Steuern und Beihilfen) pro KW/H im 1. Quartal 2019. Das Steuerguthaben beträgt 12% der Stromkosten (nur Energiekomponente) im II. Quartal 2022, ist nicht zu versteuern und kann im Zahlungsvordruck F24 mit anderen Steuern verrechnet werden.
Wenn Sie einen Stromanschluss mit mindestens 16,5 KW Leistung haben, ersuchen wir Sie, Ihren Berater zu kontaktieren.
Steuerguthaben Gas
Das Steuerguthaben für Gasrechnungen betrifft alle Unternehmen und beträgt 20% der Gaskosten im II. Quartal 2022. Das Steuerguthaben ist nicht zu versteuern und kann im Zahlungsvordruck F24 mit anderen Steuern verrechnet werden.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner