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Steuerabzüge 65%, 50% und 36%

Im Entwurf zum Haushaltsgesetz 2018 wurde die Verlängerung der Steuerabzüge für Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Sanierungsarbeiten für Gebäude für das Jahr 2018 vorgesehen.

Zudem soll ein neuer Bonus für die Begrünung von Gärten, Terrassen und Dächern vorgesehen werden.

Wiedergewinnungsarbeiten: Der Steuerabzug in Höhe von 50% der im Jahr 2018 getragenen Spesen wird bestätigt. Ebenso wird die Höchstbemessungsrundlage für die Begünstigung mit 96.000 Euro pro Wohnung beibehalten. Der Steuerabzuges wird wie bisher auf 10 Jahresraten aufgeteilt. 

Bonus Ankauf Möbel: Auch dieser Steuerabzug wird verlängert. Er steht für den Erwerb von Einrichtungen und großen Elektrogeräten mit Energieklasse von mindestens A+ für Wohneinheiten zu, in welchen ab dem 1.1.2017 Wiedergewinnungsarbeiten mit Anwendung des 50%-Abzugs durchgeführt worden sind. Maximal ist ein Anschaffungsbetrag in Höhe von Euro 10.000 begünstigt. Auch dieser Bonus wird auf 10 Jahresraten aufgeteilt.

Energetische Sanierungsarbeiten: Der Steuerabzug in Höhe von 65% für die energetische Sanierung von Gebäuden wird ebenso um ein Jahr verlängert. Für den Austausch von Fenstern, den Einbau von Biomasse- und Brennwertkesseln, sowie Einrichtungen zum Sonnenschutz soll der Steuerabzug von 65% auf 50% verringert werden.  

Steuerabzug für die Begrünung: Es soll ein neuer Steuerabzug in Höhe von 36% für die Begrünung von Gärten, Terrassen und Dächern eingeführt werden. Maximal sind Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro pro Wohneinheit dafür zugelassen. Welche spezifischen Ausgaben förderbar sind, muss noch mittels Dekret festgelegt werden.

Alle diese Bestimmungen sind im Entwurf zum Haushaltsgesetz 2018 vorgesehen.

Es kann noch Änderungen geben.

Definitiv wird das Haushaltsgesetzt voraussichtlich Ende Dezember 2017 verabschiedet werden.
Dr. Mirko Oliva
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Mirko Oliva

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