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Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen

Wir erinnern daran, dass innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres die Stempelsteuer auf die elektronischen Rechnungen mittels F24 entrichtet werden muss.

Die Stempelsteuer fällt bekanntlich u.a. bei MwSt.-freien Rechnungen mit einer Betrag von mehr als 77,47€ an.

Bei „normalen“ Rechnungen auf Papier wird die Stempelsteuer i.d.R. durch das Aufkleben einer Stempelmarke im Ausmaß von 2,00€ entrichtet.

Bei elektronischen Rechnungen ist dies jedoch nicht möglich: die Stempelsteuern muss mittels F24 entrichtet werden.

Für Kunden, die unserer Kanzlei den Auftrag erteilt haben, ihre elektronischen Rechnungen zu versenden und/oder aufzubewahren, berechnen wir die Stempelsteuer. 
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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