Wir erinnern daran, dass innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres die Stempelsteuer auf die elektronischen Rechnungen mittels F24 entrichtet werden muss.
Die Stempelsteuer fällt bekanntlich u.a. bei MwSt.-freien Rechnungen mit einer Betrag von mehr als 77,47€ an.
Bei „normalen“ Rechnungen auf Papier wird die Stempelsteuer i.d.R. durch das Aufkleben einer Stempelmarke im Ausmaß von 2,00€ entrichtet.
Bei elektronischen Rechnungen ist dies jedoch nicht möglich: die Stempelsteuern muss mittels F24 entrichtet werden.
Für Kunden, die unserer Kanzlei den Auftrag erteilt haben, ihre elektronischen Rechnungen zu versenden und/oder aufzubewahren, berechnen wir die Stempelsteuer.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner