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Rechnungen zum Jahresende

Wir erinnern unsere Kunden daran, dass der MwSt. Abzug für erhaltene Rechnungen zum Jahreswechsel einer besonders rigorosen Regelung unterliegt: die MwSt. kann erst im Moment des Erhalts der Rechnung (=Datum des Versands und der Zustellung durch den SDI) abgezogen werden. Das Datum, das auf der Rechnung steht, ist unerheblich.

Beispiel: eine Rechnung mit Datum (=Datum, das auf der Rechnung steht) 31.12.2024 wird am 03.01.2025 über den SDI verschickt à der MwSt. Abzug steht dem Rechnungsempfänger erst in der Abrechnungsperiode, in welche der Jänner 2025 fällt, zu. Ein Betrieb mit einer monatlichen MwSt.-Abrechnung kann diese MwSt. in der Liquidierung für Jänner 2025 (zu zahlen am 16.02.2025) berücksichtigen.

Wir empfehlen Ihnen daher, Lieferanten, die Ihnen zum Jahresende größere Rechnungen senden, vorab zu kontaktieren, damit diese die betreffenden Rechnungen innerhalb 31.12.2014 an den SDI schicken und somit die MwSt. für diese Rechnungen bei der Liquidation der MwSt. für den Dezember 2014 berücksichtigt werden können.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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