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INTRASTAT-Meldungen

Mit 1. Jänner 2017 wurden, wie berichtet, die INTRASTAT-Meldungen für die innergemeinschaftlichen Einkäufe von Lieferungen und Leistungen abgeschafft.

Dies wurde in einer ersten Stellungnahme von Seiten des italienischen Zollamtes so bestätigt.

Nun mehren sich Zweifel, ob diese vollständige Abschaffung der INTRASTAT-Meldungen im Einkauf überhaupt rechtlich möglich ist.

Die italienische INTRASTAT-Meldung für die Einkäufe besteht bekanntlich aus einem fiskalischen und einem statistischen Teil.

Der fiskalische Teil ist für die Einkäufe eine rein innerstaatliche Angelegenheit, während der statistische Teil vom EU – Recht vorgesehen ist und vom italienischen Gesetzgeber nicht einfach abgeschafft werden kann.

Die anderen EU Staaten haben für diesen Punkt eine andere Lösung gewählt (i.d.R. sind die fiskalische und die statistische Meldung getrennt).

Nun wird gerätselt, wie es mit der statistischen Meldung weitere gehen soll.

Bleibt diese abgeschafft, so wird die EU gegen Italien ein Verfahren wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts einleiten, weil das ital.

Gesetz gegen EU Bestimmungen verstößt. Eine Möglichkeit wäre, eine rein statistische Meldung vorzusehen, so wie diese auch in den anderen EU-Staaten Pflicht ist, mit Festsetzung eines Betrages, unter welchem keine Meldung abzufassen ist.

Ebenfalls denkbar ist, dass die bisherigen Vordrucke weiter verwendet werden müssen, wobei nur die statistischen Daten auszufüllen sind.  

Es ist im Moment völlig unklar, welche Option der ital. Gesetzgeber wählt.

Wieder einmal Neuerungen, die nicht richtig durchdacht sind.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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