Arbeitsrechtsberater
Dr. Linda Gasser
Seit 1. Oktober 2024 gilt für alle Unternehmen, die auf Baustellen tätig sind, der neue Punkteführerschein. Im Oktober reichte noch eine Eigenerklärung aus, ab November muss das Ansuchen zur Ausstellung des Punkteführerscheins mittels digitalen Antrags an das nationale Arbeitsinspektorat gestellt werden.
Ähnlich wie beim Kraftfahrzeug-Führerschein wird den Unternehmen ein Startguthaben von 30 Punkten zugewiesen, welche bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften schrittweise reduziert werden.
Durch zusätzliche Maßnahmen kann das Punktekonto auf maximal 100 Punkte erhöht werden.
Das Punkteführerschein gilt für alle Unternehmen und Selbstständigen, die physisch auf Baustellen tätig sind, unabhängig von der Art der Tätigkeit und unabhängig davon ob sie Arbeitnehmer beschäftigen. Ausnahmen bestehen nur für reine Lieferanten ohne Montagearbeiten und für intellektuelle Dienstleistungen (z.B. Architekten oder Ingenieure). Unternehmen, die über eine bestimmte Qualifikation (SOA) verfügen, sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von dieser Pflicht befreit.
Für die Anmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Registrierung bei der Handelskammer,
- Gültiger Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge (DURC),
-Nachweis über die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen für Arbeitssicherheit.
- Bescheinigung über die steuerliche Ordnungsmäßigkeit (DURF)
- Ernennung eines Verantwortlichen für den Präventions- und Schutzdienst (RSPP)
- Für Unternehmen außerhalb der EU, Vorlage einer Eigenerklärung, die die Anerkennung des entsprechenden Dokuments nach italienischem Recht bescheinigt, oder, falls dies nicht vorliegt, Antragstellung in Italien
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Anforderungen hängen vielmehr von der Struktur und den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens oder Selbstständigen ab.
Bei festgestellten Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften werden Punkte vom Konto abgezogen. Im schlimmsten Fall kann ein völliger Punktverlust zur Untersagung der weiteren Tätigkeit auf Baustellen führen. Das System ergänzt die bisherigen Strafen, die bereits für Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen verhängt werden.
Unternehmen ohne gültigen Punkteführerschein unterliegen einer Mindeststrafe von 6.000 Euro. Auch der Verantwortliche der Baustelle wird mit einer Verwaltungsstrafe belegt.
Die Einführung dieses neuen Qualifizierungssystems ist die Reaktion der Regierung auf mehrere schweren Arbeitsunfälle. Die Regierung erhofft sich damit die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
Ähnlich wie beim Kraftfahrzeug-Führerschein wird den Unternehmen ein Startguthaben von 30 Punkten zugewiesen, welche bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften schrittweise reduziert werden.
Durch zusätzliche Maßnahmen kann das Punktekonto auf maximal 100 Punkte erhöht werden.
Das Punkteführerschein gilt für alle Unternehmen und Selbstständigen, die physisch auf Baustellen tätig sind, unabhängig von der Art der Tätigkeit und unabhängig davon ob sie Arbeitnehmer beschäftigen. Ausnahmen bestehen nur für reine Lieferanten ohne Montagearbeiten und für intellektuelle Dienstleistungen (z.B. Architekten oder Ingenieure). Unternehmen, die über eine bestimmte Qualifikation (SOA) verfügen, sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von dieser Pflicht befreit.
Für die Anmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Registrierung bei der Handelskammer,
- Gültiger Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge (DURC),
-Nachweis über die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen für Arbeitssicherheit.
- Bescheinigung über die steuerliche Ordnungsmäßigkeit (DURF)
- Ernennung eines Verantwortlichen für den Präventions- und Schutzdienst (RSPP)
- Für Unternehmen außerhalb der EU, Vorlage einer Eigenerklärung, die die Anerkennung des entsprechenden Dokuments nach italienischem Recht bescheinigt, oder, falls dies nicht vorliegt, Antragstellung in Italien
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Anforderungen hängen vielmehr von der Struktur und den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens oder Selbstständigen ab.
Bei festgestellten Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften werden Punkte vom Konto abgezogen. Im schlimmsten Fall kann ein völliger Punktverlust zur Untersagung der weiteren Tätigkeit auf Baustellen führen. Das System ergänzt die bisherigen Strafen, die bereits für Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen verhängt werden.
Unternehmen ohne gültigen Punkteführerschein unterliegen einer Mindeststrafe von 6.000 Euro. Auch der Verantwortliche der Baustelle wird mit einer Verwaltungsstrafe belegt.
Die Einführung dieses neuen Qualifizierungssystems ist die Reaktion der Regierung auf mehrere schweren Arbeitsunfälle. Die Regierung erhofft sich damit die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.