Ab dem Jahr 2023 werden die Umsatzlimits für die Anwendung der einfachen Buchhaltung erhöht:
auf 500.000 Euro für alle Unternehmen, die als Tätigkeit die Erbringung von Dienstleistungen ausüben (vorheriges Limit 400.000 Euro);
auf 800.000 Euro für alle anderen Unternehmen (vorheriges Limit 700.000 Euro).
Die neuen Limits wirken sich auch auf die Grenzen für die vierteljährliche MwSt.-Liquidierung aus. Die Grenzen für die vierteljährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer sind nämlich dieselben wie für die vereinfachte Buchhaltung.
Keine Auswirkungen hat die Erhöhung der Limits auf Freiberufler, die unabhängig von der Höhe des Umsatzes, ohnehin immer die einfache Buchhaltung anwenden können.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner