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Die elektronische Rechnungsstellung wird Pflicht

Ab dem 31. März 2015 können gegenüber der öffentlichen Verwaltung (auch Lokalverwaltungen) nur mehr elektronische Rechnungen ausgestellt werden.

Für Rechnungen, die an die Ministerien, das Finanzamt und an die Vorsorgeinstitute ausgestellt werden, gilt diese Verpflichtung bereits ab dem 6. Juni 2014.

In der Praxis bedeutet dies, dass die betreffenden Rechnungen im XML-Format ausgestellt werden und dann mit digitaler Signatur oder qualifizierter elektronischer Unterschrift versehen werden müssen.

Die Versendung der elektronischen Rechnungen erfolgt online über das öffentliche Austauschsystem (Sistema di interscambio), wobei alle Ämter einen Adresskode erhalten, der vom Verzeichnis der öffentlichen Verwaltungen vergeben wird.

Die elektronisch ausgestellten Rechnungen müssen vom Lieferanten digital aufbewahrt werden – es ist also nicht möglich, die gesandten Rechnungen auszudrucken und auf Papier aufzubewahren.

Dabei sind die Bestimmungen des MD vom 23. Jänner 2004 und der weiteren Steuernormen zu beachten – es ist also ein eigenes Archiv anzulegen, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt bzw. es muss ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Archivierungsprogramm erworben werden.

Die öffentliche Verwaltung erwartet sich von der elektronischen Rechnungstellung Einsparungen und einfache Kontrollen für sich selbst – für den Bürger bzw. Kleinunternehmer bringt die Neuerung in vielen Fällen leider wieder einen höheren Aufwand mit sich.
Dr. Simon Perathoner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Simon Perathoner

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