CIN für Beherbergungsstrukturen und neue Sicherheits-verpflichtungen
Bekanntlich müssen alle Beherbergungsbetriebe und alle Personen, welche eine Immobilie oder einen Teil davon für Kurzzeitvermietungen nutzen (z.B. über Airbnb oder Booking) innerhalb 2. November einen CIN (codice identificativo nazionale) bentragen. Der CIN betrifft also nicht nur Kurzzeitvermieter, sondern auch Hotels und hotelähnliche Einrichtungen wie beispielsweise Pensionen, Garnies oder Urlaub auf dem Bauernhof.
Das Ansuchen um den CIN ist über das Onlineportal des Ministeriums für Tourismus einzureichen (https://bdsr.ministeroturismo.gov.it). Mit der Einführung des CIN wurde jedoch eine zusätzliche Verpflichtung vorgesehen und zwar im Bereich Sicherheit. Zum einen wurde eine Verpflichtung in Bezug auf die Sicherheit der Anlagen eingeführt, die sich auf die Wohnimmobilien beziehen, welche zu touristischen Zwecken verwendet werden. Diese Verpflichtung betrifft nur gewerblich geführte Einheiten und besagt, dass die Anlagen allen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen, wie sie von staatlichen und regionalen Normen vorgeschrieben sind.
Eine andere Verpflichtung hingegen gilt in jedem Fall und unabhängig von der Form der Betriebsführung und besteht darin, alle Gebäudeeinheiten mit funktionierenden Rauchgas- und Kohlenmonoxiddetektoren und Feuerlöschern auszustatten. Die Feuerlöscher müssen an gut zugänglichen und sichtbaren Stellen angebracht werden, insbesondere in der Nähe der Eingänge und der gefährlichsten Stellen. Die Feuerlöscher müssen in jedem Fall in einem Verhältnis von einem pro 200 Quadratmeter oder einem Bruchteil davon installiert werden, mindestens jedoch einer pro Etage.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Martin Eder