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Autokosten steuerlich absetzen

Ist der Erwerb eines Firmen-Pkws steuerlich sinnvoll?

Der Gesetzgeber hat zwecks Erhöhung der Steuergrundlage die Absetzbarkeit der Kosten für den Erwerb und den Betrieb von Firmenwagen immer stärker eingeschränkt.

Ab dem Jahr 2013 können die betreffenden Kosten nur mehr im Ausmaß von 20% steuerlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich gilt für die Anschaffungskosten (auch mittels Finanzleasing) eine Obergrenze von 18.075,99 Euro. Im Falle von operativem Leasing oder Miete beträgt die jährliche Obergrenze 3.615,20 Euro.

Die MwSt. kann im Ausmaß von 40% abgesetzt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Fahrschulen, Mietwagenfirmen und Vertreter.

Als Alternative können die Fahrten für den Außendienst von den Mitarbeitern und Verwaltern mit dem Privat-Pkw erfolgen. Die entsprechenden Kilometer-Kosten werden dann vom Mitarbeiter gemäß ACI-Tarif an das Unternehmen weiterbelastet.

Innerhalb gewisser Grenzen können die betreffenden Kosten vom Unternehmen abgesetzt und müssen vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Die durchgeführten Fahrten sind ordnungsgemäß zu belegen (Fahrtenbuch).

Die MwSt., die beim Ankauf des Autos anfällt, ist jedoch verloren.

Kosten für Firmenwagen, die den Angestellten auch privat als Sachbezug zur Verfügung gestellt werden, können vom Unternehmen ab 2013 zu 70% abgesetzt werden. Es ist keine Obergrenze für die zulässigen Anschaffungskosten vorgesehen.

Die Regelung ist dann anwendbar, wenn der Pkw für mehr als die Hälfte des Geschäftsjahres bzw. für mehr als die Hälfte der Besitzdauer im Geschäftsjahr einem Angestellten auch für die Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird.

Die Privatnutzung ist dem Angestellten gemäß den gesetzlichen Vorgaben entweder über den Lohnstreifen weiter zu belasten oder muss diesem in Rechnung gestellt werden. Letzteres bringt den Vorteil mit sich, dass die im Zusammenhang mit dem Pkw anfallende MwSt. zu 100% abzugsfähig ist, sofern der Angestellte die Rechnung bezahlt.

Fazit: aus steuerlicher Sicht sind Firmenwagen äußerst komplizierte Investitionen, v.a. wenn man bedenkt dass die Privatnutzung von Firmengegenständen (und diese ist bei Pkw meistens gegeben) ab dem Jahr 2012 vom Nutzer versteuert und gemäß dem derzeitigen Gesetzesstand im Frühjahr beim Finanzamt gemeldet werden muss.

Die steuerliche Gestaltung sollte unbedingt vor der Anschaffung geprüft werden, denn je nach individueller Situation können sich bedeutende Vor- bzw. Nachteile ergeben.

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