Am Freitag 28. März wurde vom Ministerrat ein Aufschub für die Klein – und Mittelunternehmen für die Versicherungspflicht vor Naturkatastrophen beschlossen. Die Versicherungspflicht betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Italien und alle Gesellschaften mit Sitz im Ausland aber ständiger Niederlassung in Italien - ausgenommen von der Versicherungspflicht sind lediglich landwirtschaftliche Betriebe.
Für die Kleinunternehmen gilt ein Aufschub auf 1. Januar 2026 und für die mittleren Unternehmen ein Aufschub auf 1. Oktober 2025.
Als Kleinunternehmen gelten all jene Unternehmen bis zu 50 Angestellte, die eine Bilanzsumme von 5 Millionen Euro oder einen Umsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Als mittlere Unternehmen gelten hingegen jene Unternehmen bis zu 250 Angestellte, die eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro oder einen Umsatz von 50 Millionen Euro nicht überschreiten.
Für die großen Unternehmen bleibt die Versicherungspflicht ab dem 01.04.2025 bestehen - allerdings wird im Dekret festgehalten, dass in den ersten 90 Tagen der fehlende Abschluss keine Strafen mit sich bringt.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Martin Eder