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Arbeitsdekret: Neuigkeiten für Unternehmen und Freiberufler

Der Ministerrat hat am 1. Mai 2023 den Entwurf des neuen Arbeitsdekretes genehmigt, welches zahlreiche Neuerungen für Unternehmen und Freiberufler vorsieht.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Bestimmungen für befristete Arbeitsverträge, mit der Einführung neuer Gründe für Befristungen nach den ersten 12 Monaten ohne konkreten Grund und den Erleichterungen für die Einstellung von jungen Menschen und Empfängern der neuen Sozialhilfe „Assegno di inclusione“.

Darüber hinaus sieht die Verordnung weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Lohnnebenkosten für 2023 und die Erhöhung der Freigrenze für Sachentlohnungen auf 3.000 Euro für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern vor.

Die Neuigkeiten umfassen auch eine Vereinfachung der Transparenzpflichten gemäß Legislativdekret Nr. 104/2022. Der Text der Verordnung wird nun im Amtsblatt erwartet.
Dr. Linda Gasser
Arbeitsrechtsberater Dr. Linda Gasser

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