Das italienische Konkursrecht wurde in den letzten Jahren grundlegend reformiert.
Dabei wurden verschiedene Verfahren eingeführt, die eine gerichtlich überwachte Sanierung von Unternehmen ermöglichen und so einen Konkurs derselben abwenden sollen.
Ein sehr interessantes Verfahren, weil relativ kostengünstig und steuerlich begünstigt, ist die Umschuldungsvereinbarung (accordo di ristrutturazione dei debiti).
Die Umschuldungsvereinbarungwird im Wesentlichen von zwei Elementen gekennzeichnet:
- einem Abkommen zwischen dem Schuldner und mindestens 60% der Gläubiger, das die Umschuldung regelt;
- einem Bericht von einem befähigten Experten (z.B. Wirtschaftsberater, Rechnungsprüfer), welcher die Umsetzbarkeit der Vereinbarung, die Korrektheit der betrieblichen Daten und die Zustimmung von mindestens 60% der Gläubiger bestätigt. Dieser Bericht ist für die Genehmigung der Vereinbarung durch das Gericht äußerst wichtig und sollte daher unbedingt mit der notwendigen Sorgfalt erstellt werden!
Von entscheidender Bedeutung ist, dass es dem Schuldner gelingt, unter den Gläubigern eine breite Zustimmung zu erzielen.
Denn jene Gläubiger, die der Umschuldungsvereinbarung nicht zustimmen, müssen im vollen Ausmaß bedient werden. Für die Gläubiger besteht aber ein Anreiz, der Vereinbarung zuzustimmen: die im Rahmen der Vereinbarung bezahlten Summen sind von der Konkursanfechtung ausgenommen – für den Gläubiger besteht also kein Risiko mehr, diese im Falle eines späteren Konkurses des Schuldners zurückzahlen zu müssen.
Jene Gläubiger, die der Vereinbarung nicht zustimmen, genießen diesen Schutz hingegen nicht.
Steuerlich ist die Umschuldungsvereinbarung sowieso für beide Seiten interessant: der Gläubiger kann den Forderungsverlust, der ihm durch die Zustimmung zur Vereinbarung entsteht, absetzen, nachdem die Vereinbarung vom Gericht genehmigt wurde. Der Schuldner hingegen muss die erreichte Reduzierung nicht versteuern (lediglich die evtl. Verlustvorträge sind verloren).
Nicht zu missachten ist dabei auch die Tatsache, dass der Schuldner im Rahmen der Umschuldungsvereinbarung die Möglichkeit hat, Reduzierungen und Zahlungsaufschübe für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus und den Vorsorgeinstituten zu erreichen.
Steuerberater und WirtschaftsprüferDr. Simon Perathoner